Stadtplanung

– Wir beraten Sie gerne

Stadtplanung allgemein

Stadtplanung beschäftigt sich mit der Stadtentwicklung und den ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlich räumlichen Strukturen. Die auf Bestandsanalysen basierenden Planungskonzepte münden nach einer gerechten Konfliktabwägung aller Belange in die Umsetzung (Bautätigkeiten). Die Stadtplanung steuert die Bodennutzung über die Bauleitplanung. Sie steuert die städtebauliche Planung, mit der die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer grundgesetzlich verbürgten Planungshoheit, ihre städtebauliche Entwicklung durch Regelungen zur baulichen Nutzung der Grundstücke bestimmen. Die Bauleitplanung soll die raumgreifenden Interessen harmonisch abstimmen. Aus dem für das gesamte Gemeindegebiet geltenden Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) ist der Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) zu entwickeln.

Wir begleiten mit qualifiziertem Fachpersonalteam mit Leitung durch Dipl. -Ing Raumplanung Torben Schulte Stadtplaner AKNW Bauleitverfahren von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Abschluss sowohl für den behördenverbindlichen Flächennutzungsplan als auch für allgemein verbindliche Bebauungspläne bzw. Vorhaben- und Erschließungspläne und sonstige örtliche Bauvorschriften.

Zeichnerische Leistungen

• Aufbereitung und Zusammenführen unterschiedlicher Plangrundlagen

• Unterlagen und Pläne für gefällige und präzise Präsentationen

• Rechtssichere Planungsgrundlagen

Begleitung des Aufstellungsverfahrens

• Bestandsanalyse

• Leitbildentwicklung

• Städtebauliche Entwürfe (Vielfältige Varianten)

• Integration von Fachplanungen (z.B. Überschwemmungsgebiete )

• Koordination von Fachgutachten (z. B. Schall-, Geruchsgutachten usw.) sowie Kontaktpflege

• Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVG und Vorprüfung des Einzelfalls nach BauGB

• Außen- und Innenbereichssatzungen nach BauGB sowie Gestaltungssatzungen nach BauO   NRW

• Planentwurf mit rechtskonformen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

• Begründungen

• Umweltbericht

• Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung mit landschaftspflegerischen Begleitplan

• Verfahren vorbereiten und durchführen

• Beschluss- und Abwägungsentwürfe

• Beteiligung

        Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung

        Onlinebasierte Behörden- und Trägerbeteiligung

        Abstimmung mit den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange

        Moderation und Mediation

• Städtebauliche neutrale Beratung von Städten, Gemeinden und Investoren

• Zusammenfassende Erklärung

Unterlagen

• Rechtskonforme Endfassungen

• Genehmigungsunterlagen

• Unterlagendokumentation

Ergänzung aus einer Hand

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ergänzt durch entsprechende Vermessungsarbeiten die Stadtplanung, indem vorab räumliche Informationen aufgenommen werden und die Planung in die Realität übertragen wird. Schließlich sind die örtlichen räumlichen Verhältnisse nicht immer eindeutig. Außerdem ist nach erfolgreicher Beendigung der Bauleitplanung die Übertragung der Planung vor Ort, also die Katastervermessung, notwendig, um eine kundenorientierte Parzellierung nach den Vorgaben des Bebauungsplans sicherzustellen. Unsere Kunden kommen in den Genuss von städtebaulicher, vermessungstechnischer und liegenschaftsrechtlicher Beratung aus einer Hand.

Lassen Sie sich unverbindlich von uns zu Ihrem Projekt beraten

Kontakt
Bildmodul

Alter Kasernenring 12
46325 Borken
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E-mail: info@swo-vermessung.de